Wesentliches: Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet.. Ungefähr ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Europa entfällt auf den Gebäudebestand. Um die Co2 -Emission in der EU zu reduzieren, wurde am 04.01.2002 im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2002/91/EG über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (EU-Gebäuderichtlinie) veröffentlicht. Hierin werden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Energieausweise für Gebäude zu erstellen. Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis Wann welcher Ausweis? Ein Energieausweis muss erstellt werden, wenn ein beheiztes oder gekühltes Wohn- oder Nichtwohngebäude:
ACHTUNG, DER ENERGIEAUSWEIS IST BEREITS SCHON BEI DER BESICHTIGUNG VORZUZLEGEN! Unser Angebot: Wir erstellen für Sie den Ausweis, den Sie wirklich benötigen und geben in diesem nach EnEV 2014 Modernisierungsempfehlungen raus, die für Sie rentabel sind. Unsere Ausweise besitzen nach §26c (2) EnEV selbstverständlich auch die geforderten Registriernummern.
Wünschen Sie weitere Informationen oder wünschen ein Angebot zur Ausweiserstellung, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung