Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser-Bereitung fest, wenn eine Heizungs-Anlage neu eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatz-Maßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann, beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage oder Dämm-Maßnahmen. Das ursprüngliche Gesetz wurde 2007 verabschiedet, 2015 trat die erste Novelle in Kraft. Der heute vorgelegte Erfahrungsbericht dient als Grundlage für die Diskussion über eventuelle Änderungen am EWärmeG.
Die erhobenen Daten zeigen laut Untersteller, dass im Wohngebäude-Bestand mehr als 220 000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, zwischen 50 000 und 70 000 Tonnen davon sind der Novelle von 2015 zu verdanken.. Dazu kommen die Einsparungen bei Nichtwohngebäuden mit gut 150 000 Tonnen pro Jahr. Unterm Strich sind das 380 000 Tonnen weniger Treibhausgase durch das EWärmeG.
Bei Nichtwohngebäuden war der 2015 neu eingeführte Sanierungsfahrplan besonders gefragt (etwa 30 % gefolgt von der PV-Anlage (24 % 2016 und 17 % 2017). Bei Wohngebäuden wählten neben dem Einsatz von Holz und Pellets (20 % 2016 und 23 % 2017) und verschiedenen Dämmmaßnahmen (14 % 2016 und 15 % 2017) sehr viele Eigentümer eine Maßnahmenkombination (28 % 2016 und 25 % 2017), wobei die Kombination aus Sanierungsfahrplan und Biogas am beliebtesten war.
Evaluation des Erneuerbare - Wärme - Gesetz (EWärmeG)
Erfahrungsbericht
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