Energieausweis Wohnbau

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Wesentliches:

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Ungefähr ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Europa entfällt auf den Gebäudebestand. Um die Co2 -Emission in der EU zu reduzieren, wurde am 04.01.2002 im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2002/91/EG über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (EU-Gebäuderichtlinie) veröffentlicht. Hierin werden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Energieausweise für Gebäude zu erstellen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis

Wann welcher Ausweis?

Ein Energieausweis muss erstellt werden, wenn ein beheiztes oder gekühltes Wohn- oder Nichtwohngebäude:

  • neu errichtet wird
  • vermietet, verpachtet oder verkauft wird
  • geändert, erweitert und ausgebaut wird und in diesem Zusammenhang eine Berechnung der Transmissionswärmeverluste und des Jahresprimärenergiebedarfs nach §9 der EnEV durchgeführt wird
  • um mehr als die Hälfte erweitert wird und für das gesamte Gebäude eine Berechnung der Transmissionswärmeverluste und des Jahresprimärenergiebedarfs nach §3 oder §4 der EnEV erstellt wird
Ausnahmen:
  • kleine Gebäude bis 50m2 Nutzfläche
  • Baudenkmäler

Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten
Baujahr Art des Ausweises
vor 01.11.1977 Bedarfsausweis
ab 01.11.1977 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Wohngebäude über 4 Wohneinheiten
Baujahr Art des Ausweises
vor 1965 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
1966-1977 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis


ACHTUNG, DER ENERGIEAUSWEIS IST BEREITS SCHON BEI DER BESICHTIGUNG VORZUZLEGEN!

Unser Angebot:

Wir erstellen für Sie den Ausweis, den Sie wirklich benötigen und geben in diesem nach EnEV 2014 Modernisierungsempfehlungen raus, die für Sie rentabel sind.
Unsere Ausweise besitzen nach §26c (2) EnEV selbstverständlich auch die geforderten Registriernummern.
 

Wünschen Sie weitere Informationen oder wünschen ein Angebot zur Ausweiserstellung, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular